Da für das Verfahren vor Kantonsgericht keine Beweisanträge vorlagen, konnte das Beweisverfahren geschlossen werden. Im Anschluss nahmen die Rechtsvertreter der Parteien in ihren Plädoyers zur Berufung Stellung. Rechtsanwalt Allenspach hielt in seinem Parteivortrag an den Anträgen gemäss Berufungserklärung vom 20. Januar 2009 fest. Rechtsanwältin Tenchcio-Kuzmic beantragte in ihrem Plädoyer die vollumfängliche Abweisung der Berufung, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich Mehrwertsteuer zu Lasten der Berufungsklägerin. Rechtsanwalt Allenspach und Rechtsanwältin Tenchio-Kuzmic gaben von ihren Vorträgen eine schriftliche Ausfertigung zu den Akten.