E. Gegen das Urteil des Bezirksgerichts liess die X. mit Eingabe vom 20. Januar 2009 die Berufung zu Handen des Kantonsgerichts von Graubünden erklären. Sie stellt folgende Berufungsanträge: „1. Das angefochtene Urteil des Bezirksgerichtes Hinterrhein vom 3. Dezember 2008 sei aufzuheben.