Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Kreisamtes Thusis von CHF 200.00 sowie die Kosten des Bezirksgerichts Hinterrhein, bestehend aus: - Gerichtsgebühren CHF 3'972.05 - Schreibgebühren CHF 400.00 total CHF 4'372.05 gehen zu Lasten der Klägerin, welche den Beklagten ausseramtlich mit insgesamt CHF 17'000.00 inklusive Mehrwertsteuer zu entschädigen hat. 3. (Mitteilung)“