Nach einer zwischenzeitlichen Sistierung des Verfahrens im Zusammenhang mit einem mit der vorliegenden Sache zusammenhängenden Verfahren mit gleichgelagerten Fragen vor Bezirksgericht Imboden ordnete der Bezirksgerichtspräsident Hinterrhein mit Verfügung vom 24. Oktober 2008 die Durchführung einer Hauptverhandlung gemäss Art. 94 ZPO zur Teilfrage der rechtsgültigen Vereinbarung eines Konkurrenzverbotes an.