Gleichzeitig stellte er mehrere prozessuale Anträge, unter anderem denjenigen, im Sinne von Art. 94 ZPO eine Verhandlung über die materielle Teilfrage der Einhaltung des Schriftformerfordernisses von Art. 340 Abs. 1 OR durchzuführen. Am 9. September 2008 reichte die Klägerin eine Stel- Seite 2 — 18 lungnahme nach Art. 87 Abs. 2 ZPO ein. Überdies äusserte sie sich zu den prozessualen Anträgen des Beklagten, wobei sie deren Abweisung beantragte.