2. Die Kosten des Berufungsverfahrens von Fr. 6'000.― zuzüglich Schreibgebühren von Fr. 320.―, insgesamt somit Fr. 6’320.―, gehen zulasten des Berufungsklägers, welcher die Berufungsbeklagte ausserdem mit Fr. 3'000.― einschliesslich Mehrwertsteuer ausseramtlich zu entschädigen hat.