Im Gegensatz dazu äusserte sich der Berufungskläger in keiner Weise über den Stand der Abklärungen. Das berufungsklägerische Verhalten erweist sich somit als treu- und pflichtwidrig. cc) Nach dem Gesagten durfte die Berufungsbeklagte nach Ablauf einer vernünftigen Abklärungsdauer von einem Jahr die Bezahlung ihrer Leistung aus