Seite 12 — 20 tigen Regelung kann es sich um eine Stundung oder ein „pactum de non petendo“ handeln. Die Stundung ist ein Vertrag, durch den die Leistungspflicht des Schuldners nachträglich aufgeschoben wird. Inhaltlich geht es um die (nachträgliche) Verschiebung der Fälligkeit und ihrer Nebenfolgen (z.B. Verzugszins). Ein „pactum de non petendo“ ist eine Vereinbarung, in welcher der Gläubiger dem Schuldner verspricht, er werde eine bestehende Forderung nicht geltend machen.