Seite 10 — 20 ist, an den Ingenieuren adressiert. Zweitens ist im Bestätigungsschreiben (KB 5) noch ausdrücklich vermerkt: „Da es sich um die Sanierung eines Schadensfalles handelt, ist die Adresse für anfallende Rechnungen noch nicht bekannt.“ Die Rechnungsadresse (13. November 2006, KB 6) wurde erst nach Vornehmen erster Bauhandlungen, mithin erst nach dem Vertragsschluss (11. November 2006, KB 7), angegeben; auch hier ohne eine genauere Ausführung zu den Vertretungsverhältnissen.