PKG 1989 Nr. 32 S. 138 f.). Die Gattungsvollmacht in derartigen Vertretungsverhältnissen umfasst höchstens relativ unbedeutende Geschäfte (Künzle, a.a.O., S. 241) oder Geschäfte, die zur Abwehr eines drohenden Schadens dringend erfor-