Es seien bereits drei Teilzahlungen geleistet worden. Die im vorliegenden Verfahren erstmals vorgebrachten Bestreitungen des Berufungsklägers sind demnach als widerlegt zu erachten, womit für die Beurteilung des Falles vom eben dargestellten Ablauf ausgegangen werden kann. b) Der Abschluss eines Werkvertrags ist an keine Form gebunden und kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Die Parteien können sich dabei vertreten lassen. Das Vorliegen eines Vertretungsverhältnisses hängt grundsätzlich von zwei Voraussetzungen ab: Erstens dem Handeln in fremdem Namen und zweitens der Vertretungsmacht. In Ausnahmefällen tritt eine Vertretungswirkung auch ohne Ver-