H. Am 27. Oktober 2009 fand die mündliche Berufungsverhandlung vor dem Kantonsgericht Graubünden statt. Anwesend waren der Parteivertreter des Berufungsklägers, Rechtsanwalt Stefan Metzger, und der Parteivertreter der Berufungsbeklagten, Rechtsanwalt Silvio C. Bianchi. Gegen die Zuständigkeit und die Zusammensetzung des Gerichts wurden keine Einwände erhoben, so dass sich dieses als in der Sache legitimiert erklärte. Auf die Frage des Vorsitzenden hin, ob der Berufungskläger an seinem Beweisantrag vom 23. Juni 2009 festhalten wolle, zog Rechtsanwalt Metzger diesen zurück.