F. Gegen dieses Urteil ergriff X. mit Schreiben vom 23. Juni 2009 Berufung an das Kantonsgericht Graubünden. Er stellt folgende Anträge: „A) Rechtsbegehren 1. Die Ziffern 1 bis 3 des Dispositivs des angefochtenen Urteils seien aufzuheben. 2. Die Klage sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge für das vermittleramtliche Verfahren sowie die bezirks- und kantonsgerichtlichen Verfahren zulasten des Klägers und Berufungsbeklagten. B) Beweisantrag (Art.