E. Die Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Maloja fand am 5. Mai 2009 statt. Anwesend waren die beiden Parteivertreter. Das Bezirksgericht Maloja erkannte im Anschluss an die Verhandlung mit Urteil vom 5. Mai 2009, mitgeteilt am 5. Juni 2009, was folgt: „1. Die Klage wird gutgeheissen und der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin den Betrag von CHF 66'908.70 nebst 4.5 % Zins seit 18. März 2007 zu bezahlen.