D. Mit Prozessantwort vom 22. September 2008 stellte X. folgende Rechtsbegehren: „1. Die Klage sei abzuweisen. 2. Unter vermittleramtlicher, gerichtlicher und aussergerichtlicher Kostenund Entschädigungsfolge zuzüglich 7,6% Mehrwertsteuer zu Lasten der Klägerin.“ In seiner Begründung brachte er im Wesentlichen vor, die Behauptungen und Darlegungen der Klägerin in der Prozesseingabe würden vollumfänglich und im De-