Sie hielten darin unter anderem fest, die Bauarbeiten der Y. AG seien korrekt ausgeführt und verrechnet worden. Der noch ausstehende Betrag von Fr. 66'908.70 werde nach den Abklärungen zur Zuständigkeit respektive Verantwortlichkeit der verursachten Kosten von der zuständigen Partei bzw. den zuständigen Parteien beglichen. Sie vereinbarten zudem einen Verzugszins von 4.5%.