Seite 11 — 12 III. Demnach wird erkannt: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 1'000.-- und einer Schreibgebühr von Fr. 192.--, total somit Fr. 1'192.--, gehen zu Lasten der Beschwerdeführerin, die zudem den Beschwerdegegner ausseramtlich mit Fr. 1'600.-- inklusive Mehrwertsteuer zu entschädigen hat.