3. In der Replik vom 18. September 2009 beziehungsweise der Duplik vom 12. Oktober 2009 hielten die Parteien an ihren Anträgen und deren Begründung fest. 4. Auf die weiteren Ausführungen im angefochtenen Entscheid und den Rechtsschriften wird, soweit erforderlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. Seite 4 — 12 II. Erwägungen