4. Die wiederum zur Stellungnahme aufgeforderte Gemeinde F. teilte dem Bezirksgerichtspräsidenten Prättigau/Davos mit Schreiben vom 6. Mai 2009 mit, dass sie an ihrer Verjährungseinrede festhalte und die Übernahme der für das Eheschutzverfahren in Rechnung gestellten Kosten ablehne. E. Mit Verfügung vom 17. Juni 2009, welche den Parteien gleichentags mitgeteilt wurde, sprach der Bezirksgerichtspräsident Prättigau/Davos Rechtsanwalt X. für seine Bemühungen im Verfahren betreffend Erlass von Eheschutzmassnahmen Fr. 4'831.25 inklusive Barauslagen und Mehrwertsteuer