3. Auf entsprechendes Ersuchen des Bezirksgerichtspräsidenten Prättigau/Davos überarbeitete Rechtsanwalt X. seine Rechnungsstellung, indem er die aufgelaufenen Kosten für das Eheschutzverfahren und das Verfahren um Erlass von vorsorglichen Massnahmen für die Dauer des Scheidungsverfahrens separat auswies. Für seine Aufwendungen im Eheschutzverfahren stellte der Rechtsvertreter von B.Y. für den Zeitraum vom 12. September 2001 bis zum 21. Oktober 2003 einen Gesamtbetrag von Fr. 4'831.25 in Rechnung.