C.1. Anfangs Juni 2005 stellte die Beiständin der Kinder von A.Y. und B.Y. beim Bezirksgerichtspräsidium Prättigau/Davos ein Gesuch um Abänderung der Eheschutzmassnahmen. Dieses wurde, nachdem A.Y. und B.Y. mit Teilehescheidungskonvention vom 5./9. August 2005 gemeinsam die Scheidung ihrer Ehe beantragt hatten, als Verfahren betreffend Erlass vorsorglicher Massnahmen für die Dauer des Ehescheidungsverfahrens weitergeführt. 2. Mit Urteil vom 25. Oktober 2007, mitgeteilt am 3. Januar 2008, wurde die Ehe von A.Y. und B.Y. geschieden.