Seite 74 — 78 Grad der Arbeitsunfähigkeit andererseits betreffen. Es wäre die Frage zu beantworten, wie, in welchem Ausmass sich die beiden Unfälle je für sich und gemeinsam auf den Gesundheitszustand und die Arbeitsfähigkeit nach dem 23. November 2003 als Sachbearbeiter eines Musikhauses/Organist/Musiklehrers auswirkten, und dabei namentlich, in welchem Ausmass der schliesslich resultierende Körperschaden und die Folgen für die Arbeitsfähigkeit auf den 1. Unfall zurückzuführen sind.