Der Velounfall wäre unter den genannten Verhältnissen (Witterung, Tempo, Hindernis) auch ohne das Ereignis vom 06. Februar 2003 eingetreten. Nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung sei ein Ereignis, wie es sich am 06. Februar 2003 zugetragen habe, nicht geeignet, nach 9 Monaten zu einer Radiusfraktur an der rechten Hand zu führen.