Seite 73 — 78 seien in sich widersprüchlich und in Bezug auf den behaupteten Kausalzusammenhang zwischen dem Seilunfall und dem Velounfall lückenhaft. Wenn es die operative Versorgung nach dem Seilunfall gewesen sei, welche Konsequenzen auch für den Heilungsverlauf nach dem Velounfall gehabt habe, dann sei dies ein Thema der ärztlichen Versorgung ab dem 06. Februar 2003 und nicht ein Grund für den späteren Velounfall. Der Velounfall wäre unter den genannten Verhältnissen (Witterung, Tempo, Hindernis) auch ohne das Ereignis vom 06. Februar 2003 eingetreten.