Nachdem aus den klägerischen Beweisanträgen zum Quantitativen hervorgehe, dass er bis Ende Oktober 2003 noch intensiv das Taxi benützt habe, sei er im November 2003 mit einem Fixateur am Bein sicher nicht "velotauglich" gewesen, zumindest wäre bei solcher Tätigkeit ganz besondere Sorgfalt am Platz gewesen. Diese habe er missachtet, wenn er trotz Beinfixateur mit dem Fahrrad bei mindestens nassen, oder Ende November vermutlich eher vereister Strasse relativ schnell in eine Kurve mit einem kleinen Absatz gefahren und gestürzt sei.