O., Rz 579 a.E. zitierten Erklärungsbeispiel ist dies sehr einfach, weil die "Sektoren" rein zeitlicher Natur sind (Vormittag, Nachmittag) und das leicht messbare "Verschulden" nur in den unterschiedlichen Arbeitszeiten liegt). Vorliegend ist bereits die Ursachenfestlegung weit komplexer. Das Ganze gipfelt zwar in der einen Feststellung, dass der Geschädigte in Bezug auf die Ausübung der Seilgefahr auf dem Weg zwischen beiden Tunnels nichts wusste, bis es zu spät war.