Sekunden nachdem der Kläger in nachvollziehbarer Weise zum ersten Mal realisiert hatte, dass hier eine Pistenmaschine am Seil hängend operierte, war es zu spät. Es mag durchaus sein, dass es – naturgesetzlich – ein wirksames, objektiv richtiges Verhalten gegeben hätte, um auch in diesem Moment noch dem Augenblicke später seitlich hochschnellen Seil zu entgehen. Selbst für einen mit derartigen physischen Gefahren vertrauten Schnelldenker wäre die Fluchtrichtung nicht vorhersehbar gewesen, denn vorher ging das Seil nach rechts auf den Tunneleingang "Vereina" zu. Bei solchen Ausweichmanövern handelt sich um vom