Die Funkwarnung B.s erfolgte, nachdem BC. die Maschine erblickt und den Zusammenhang mit dem Seil erkannt hatte. Abgesehen davon, dass sie keine Fluchtempfehlung enthielt, erfolgte sie ohnehin zu spät, denn nur Augenblicke später schnellte das Seil hoch. Innert nützlicher Reaktionsfrist konnte weder der Kläger noch sonst wer voraussehen, dass das Seil nach links/bergwärts springen würde. Dazu bräuchte es Intuition und Geistesgegenwart, die man von einem Musiker nicht erwarten darf. Sekunden nachdem der Kläger in nachvollziehbarer Weise zum ersten Mal realisiert hatte, dass hier eine Pistenmaschine am Seil hängend operierte, war es zu spät.