Die Erfahrungstatsache, dass man im Nachhinein und aus der Distanz immer klüger ist, darf sich nicht nachteilig auf die Beurteilung des klägerischen Verhaltens auswirken. Ausgangspunkt sind seine Bewusstseinslage und Optik, mit sämtlichen Aspekten, die einen für ihn erkennbaren Einfluss darauf hatten. Man hat sich unvoreingenommen in seine persönliche Lage in den einzelnen Phasen des Geschehens zu versetzen. Die Beweislage lässt den Schluss nicht zu, dass BC. aufgrund seines persönlichen oder einsatzspezifischen Vorwissens den geforderten Schluss sofort hätte machen müssen.