Es hätte sich zudem die für ihn nicht leicht zu beantwortende Frage gestellt, wohin sich absetzen. Es ist glaubhaft, dass der Kläger in diesem Moment effektiv nicht in diesem Sinne "geschaltet" hat, ansonsten wenig nachvollziehbar wäre, dass er kurz auf die Stelle des niedergedrückten Zauns zuging. Man könnte im Sinne eines Sollensvorhalts argumentieren, dass er die Erscheinung des Seils gedanklich nur und sofort mit dem Pistenfahrzeug in Verbindung hätte bringen können und müssen. Im Nachhinein kann man sagen, dass es beim ersten Erblicken des Seils ratsam gewesen wäre, wenn sich BC.