Die Funktionsprüfung unmittelbar nach dem Unfall ergab, dass sein Funkgerät funktionstüchtig und auf den richtigen Kanal eingestellt war. Funk sollte nach dem Bringprinzip funktionieren, nicht nach dem Holprinzip. Dennoch versuchte BC. sich selbst über Funk schlau zu machen. Dass er interessiert, neugierig war, zu erfahren was vorging und den Weg hinauf ging, war entgegen den Vorhaltungen der Beklagten und der Vorinstanz unproblematisch, denn er wusste in diesem Moment nichts vom Seil und konnte nichts ahnen. Der Kläger hat sich die Informationen geholt, die ihm vorenthalten wurde und allein daraus darf man ihm keinen Strick drehen.