] bloss kommuniziert wurde, "der Tunnel ist gesperrt, es werden keine Skifahrer mehr durchgelassen", eventuell auch "alles ist gesperrt". Entgegen der impliziten Behauptung der Beklagten, musste der Geschädigte aus dem Begriff "gesperrt" nicht schliessen, dass er selber sich nicht mehr von der Stelle bewegen durfte, dies namentlich deshalb nicht, weil von Operation am Windenseil bis dar nie die Rede gewesen war. BC. hatte kurz zuvor auf dem Verbindungsweg – an Orten die allesamt eindeutig im späteren Gefahrenbereich lagen – Arbeiten verrichtet (Wegausbesserung, Öffnen Abschrankung, Durchlassen Pistenmaschine).