bb. Vor dem Tunnel "Vereina" stehend: Bis zu jenem Zeitpunkt, in welchem er sich vom oberen Eingang des Tunnels "Vereina" in Richtung Tunnel "Grosses Loch" in Bewegung setzte, kann dem Kläger keinerlei Fehlverhalten angelastet werden. Etwas anderes macht auch die Beklagte nicht geltend.