Seite 61 — 78 Würdigung aller Umstände im Sinne der vorgenannten Gesetzesbestimmung zu erfolgen, wobei jedoch hinsichtlich Forderungsbetrag vom Quantitativ zu berücksichtigen sei, dass der vorliegend eingeklagte Betrag nur einen Teil des behaupteten Schadens ausmache und sich der Kläger eine ergänzende Klage vorbehalten habe.