Die irrige Vorstellung A.s darüber bei Antritt seiner Fahrt mag zwar etwas für sich haben, da nicht ohne weiteres anzunehmen ist, dass er die gebilligte Vorstellung hatte, mit dem Seil die ganze Zaun-Einrichtung auf mehreren Metern niederzumähen. A. hatte tatsächlich ein starkes Bewusstsein des Grundsatzes "safety first". Dass er dieses vor oder im Verlauf seiner Fahrt verdrängt hat, gereicht ihm zum Verschulden. Falls A. bei Fahrtantritt eine entsprechende fehlerhafte Vorstellung über die Zukunft gehabt haben sollte, besteht der Vorwurf darin, dass er sich auf der Fahrt nicht eines Besseren besonnen hat. Die von ihm selbst während seiner Fahrt unüberwachbare Bestreichung der Zone zwischen