an B. und dessen Antwort an BC. nichts mitbekommen haben, ist dieser Funkverkehr doch erst nach Antritt der Fahrt A.s erfolgt, und es verkehrte die Pistenmannschaft auf einem eigenen Funkkanal, auf welchen der Funkverkehr zwischen den Zivilschutzleuten nicht übertragen wurde. A. konnte also ohne Umleitung über die Funkzentrale den Funkspruch zwischen B. und BC. gar nicht gehört haben.