Seite 58 — 78 aus der Ferne nicht mitbekommen, dass eine Präparierung am Stahlseil mit Überspannung des Verbindungsweges erfolgen würde. Wenn am Pistenfahrzeug von A. ein Seil eingeklinkt war, muss es zu diesem Zeitpunkt lose am Boden gelegen und sich erst später gespannt haben. BC. sah es jedenfalls nicht. Entgegen der Mutmassung der beklagten Versicherung konnte A. von der Funk- Anfrage BC. an B. und dessen Antwort an BC