A. hat während der Fahrt erkannt, dass er das Seil weiter in den Zwischenbereich zog, als er sich dies ausgangs vorgestellt hatte und nach Auffassung der Zivilkammer ist erwiesen, dass A. wusste oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit annehmen musste, dass dort ein Mann des Zivilschutzes stand. Er konnte sich nicht darauf verlassen, dass B. BC. in den Tunnel "Vereina" geschickt hatte.