gleich behandelt hätte wie B., H. und D.. Er hätte ihm selbst direkt befohlen oder via B. befehlen lassen, sich in den Tunnel "Vereina" zurückzuziehen – und dies unabhängig davon, ob BC. nun "ca. in der Mitte des Verbindungsweges" (35 m vor dem Tunneleingang "Vereina"), bei einem Drittel (23 m vor dem Tunneleingang) oder bloss 5 m vor dem Tunelleingang befand. Vielsagend ist auch die erste Aussage D.s gegenüber der Polizei zu diesem Thema: "Weshalb dieser [BC.] trotz Gefahr dort im Freien arbeitete, weiss ich nicht". Unbesehen der relativen Endlage des Seils zum Verbindungsweg, schätzte er intuitiv und apodiktisch ein, dass BC. gar nicht im Freien hätte sein dürfen.