Seite 56 — 78 Distanzpunkt hinausfuhr, bleibt. Ein weiterer Vorwurf an die Adresse A.s besteht darin, dass er, erkennen müssend, dass er weiter als geplant fuhr, nicht zuerst innehielt, und sich vergewisserte, dass sich niemand in dem vergrösserten Gefahrenbereich befand. Unerspriesslich sind seine späteren Exkulpationsversuche, er habe (während der Fahrt) wegen dem Vlies nichts sehen können und er sei sich nicht mehr sicher, ob er, mit B. sprechend, überhaupt den Geschädigten am unteren Eingang des Tunnels "Vereina" stehend realisiert habe.