Die Aussage, es sei nicht damit zu rechnen gewesen, dass das Windenseil in den näheren Bereich des oberen Eingangs dieser Unterführung kommen konnte, lässt jedenfalls darauf schliessen, dass er mit der Möglichkeit rechnete, dass sich BC. "im Bereich des oberen Eingangs dieser Unterführung" also im Freien aufhielt. Angesichts dieser Vorstellung hat die Sichtbehinderung hangwärts durch die Kuppe und das Vlies A. keinen Freipass erteilt.