Er fuhr entgegen seiner angeblich inneren und ursprünglichen Absicht wesentlich weiter nach unten (Süden/Südsüdwest). Ein kaum übersehbarer Hinweis darauf, dass sich das Pistenfahrzeug schliesslich an einer Stelle derart weit unten/südlich am Seil bewegte, wo es nicht vorgesehen war, ergibt sich nach Überzeugung der Zivilkammer bereits aus der Tatsache, dass das Seil zwei Zäune samt mehreren Pfosten und Vlies bis an den Boden drückte. Denn es kann von A. ja wohl kaum beabsichtigt gewesen sein, dass er mit dem Seil die für das Rennen als Dauereinrichtung gedachte doppelte Pistenabschrankung wegrasieren und womöglich beschädigen würde.