A.s spätere Aussage zu seinen Gedankengängen ist unglaubwürdig. Sie lässt sich mit seiner ersten Aussage nach dem Unfall, er sei davon ausgegangen, B. würde "dies [Tunnelsperrung, Rückzug ZS-Leute in den Tunnel] so weiter kommunizieren, insbesondere dem Mann am oberen Eingang vom unteren Tunnel "Vereina", nicht in Einklang bringen. Will man sich auf die These der Vorinstanz einlassen, stellt sich heraus, dass diese letztlich nicht für, sondern gegen A. spricht. Wenn A. nach eigener widersprüchlicher Aussage eine Warnung des Klägers als überflüssig erachtete,