Seite 53 — 78 voraussetzen oder annehmen), dass die ZS-Mannschaft ihrerseits dafür sorgte, dass sich niemand – auch keine ZS-Leute – auf dem Verbindungsweg befanden. Er liess B. und damit BC. jedoch im Ungewissen. A. hatte dieses Pflichtbewusstsein grundsätzlich. Er sagte anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 11. Februar 2003 nämlich aus, er habe die zwei Männer am oberen der beiden Tunnels, dem Tunnelausgang "Grosses Loch", über die Sperrung des Tunnels informiert und angewiesen, dass sich die arbeitenden Personen ins Tunnel in Sicherheit begeben müssten.