Der "vor Ort Arbeitende, von dem eine besondere Gefahr ausging" war hier A.. Seine Aussagen widersprechen überdies seinem eigenen effektiven Verhalten, welches seinerseits genau dem entspricht, was G. ausgesagt hat. Er hat um 11 Uhr die allgemeine Meldung der Pistenpräparierung abgesetzt, die die Funkzentrale ebenso allgemein weiter verbreitet hat. Nach 12 Uhr hat er an Ort und Stelle (nicht per Funk) B. über die Seilarbeit im Bereich des Verbindungsweges informiert und ihm konkrete Instruktionen und Befehle erteilt, welche allesamt darauf ausgerichtet waren, dass Personen im Bereich des Verbindungsweges nicht durch das Stahlseil verletzt wurden.