Die Aussage, seine Instruktionen und Befehle an B. seien im Grunde überflüssig gewesen, widersprechen sodann den weit nachvollziehbareren Auffassungen des Funkverantwortlichen G., des ZS- Gruppenchefs C. und dem, was man als Kommunikations"konzept" bezeichnen könnte. Die Funkzentrale hatte keinen Auftrag, im Falle der maschinellen Pistenpräparierung auch die sich auf den Nebenflächen, also ausserhalb der Pistenabgrenzungen befindlichen, mit Funk ausgerüsteten Helfer punktuell über die Pistenpräparierung und/oder dort örtlich beschränkt auftretende Gefahren zu informieren.