eine sein Nebengelände kreuzende Pistenmaschine, die nicht am Seil arbeitete. Die ZS-Leute waren auch nicht vorab in allgemeiner Weise oder durch ihren Arbeitsplatzbefehl darauf hingewiesen worden, dass der Verbindungsweg zwischen den beiden Tunnels 3 und 4 ein solcher Sektor war. Selbst wenn es anders gewesen wäre, hätten die ZS-Leute in jedem einzelnen Anwendungsfall genau über den Zeitpunkt der Gefahrausübung informiert werden müssen. So oder anders, war die von der Funkzentrale weitergegebene allgemeine Meldung A.s, die Rennpiste sei ab 12 Uhr gesperrt, inhaltlich ungenügend, um die spezielle Gefahr zwischen den Tunnels abzuwenden.