Seite 51 — 78 Eine spezielle Information dieser Personen hatte durch die vor Ort Arbeitenden, von welchen eine Gefahr ausgehen konnte, zu erfolgen (act. 02.V.I.3.20). Darüberhinaus liegt auf der Hand, dass ein in der Meldung von 11 h allfällig gemachter Hinweis auf die Präparierung am Seil nicht für die ganze Rennpiste von rund 2 km gegolten haben konnte, sondern nur in bestimmten Sektoren. Jedenfalls sah BC. eine sein Nebengelände kreuzende Pistenmaschine, die nicht am Seil arbeitete.