Als A. beim unteren Ausgang des Tunnels "Grosses Loch" B. persönlich informierte und ihm Befehle erteilte, tat er dies nicht, weil er es nicht tun musste oder nach dem Prinzip "doppelt genäht hält besser", sondern weil es eine unerlässliche Vorbedingung war, damit er unterhalb der Tunnels am Seil die Piste präparierend, den Zwischenbereich gefahrlos mit dem Windenseil bestreichen durfte. Seine allgemeine Meldung der Pistenpräparation, die er bereits um 11 h abgesetzt haben musste, bezog sich demgegenüber nur auf die abgezäunte Rennpiste, nicht auf ausserhalb gelegene Nebengelände wie den Verbindungsweg zwischen den beiden Tunnels.