Schnyder, Basler Kommentar, 4. A. 2007, N 38 zu Art. 41 OR). Anderseits begründet die Verletzung des Gefahrensatzes Verschulden; wer die gebotenen Schutzmassnahmen unterlässt, verletzt seine Sorgfaltspflicht (Rey, Ausservertragliches Haftpflichtrecht, 3.A. Zürich 2003, Rz 866 ff., insbes. Rz 869). Bei Letzterem steht hier das Verhalten von A. als Fahrer der Pistenmaschine im Vordergrund. 6.1. Wenn gemäss Art. 59 Abs. 1 SVG für eine vollständige Haftungsbefreiung kumulativ zum groben Selbstverschulden des Geschädigten zu beweisen ist, dass den Halter und jene Personen, für die er verantwortlich ist, kein Verschulden trifft,